Service Erstattung

Rund 70 Mio. Personen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Daher ist die Übernahme der Arzneimittelkosten durch die Krankenkasse ein sehr wichtiger Aspekt nicht nur für die Patienten, sondern auch für pharmazeutische Unternehmen. Unterliegt ein Arzneimittel einer Festbetragsregelung, so muss der Patient den Betrag, um den der Apothekenverkaufspreis den Festbetrag übersteigt, zusätzlich zur Rezeptgebühr selbst zahlen. Wird ein Medikament von der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht erstattet, weil es etwa als Lifestyle-Produkt einklassifiziert wurde, muss der Patient die kompletten Kosten übernehmen. Wird ein gänzlich neuer Wirkstoff zugelassen, so muss das Produkt das etwa einjährige sogenannte AMNOG-Verfahren durchlaufen, an dessen Ende dann zum einen die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses fällt, ob das Medikament überhaupt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen wird, und wenn ja zu welchem Preis es erstattet wird.


Fragen über Fragen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind, bevor Sie Ihre Planung auf falsche Grundlagen stellen und sich womöglich langfristig selbst schaden.

Wichtig ist, dass Sie die Erstattungsproblematik Ihres Produkts klären, BEVOR Sie das Arzneimittel registrieren!

Bei AMNOG-Fragen wissen wir zwar nicht, wie das Ergebnis des Prozesses lauten wird, aber auf dem Weg dorthin begleiten wir Sie gerne.




Beispiele für Service-Tätigkeiten sind:


  • Marktanalyse Ihrer Mitbewerber und Konkurrenzprodukte
  • Recherche bezüglich bestehender Festbetragsgruppen
  • Recherche nach Richtlinien, die eine Erstattung beeinflussen könnten
  • ...



Haben Sie Interesse und möchten sich gerne beraten oder ein Angebot unterbreiten lassen?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!