Die Arzneimittelpreise für verschreibungspflichtige Medikamente sind in Deutschland strikten Regelungen unterworfen. Das gilt nicht nur für die Preise von innovativen Arzneimitteln, die den AMNOG-Prozess durchlaufen, sondern auch alle anderen. Da spielen z.B. die Arzneimittelpreisverordnung und das SGB V wesentliche Rollen.
In Deutschland sind gesetzliche Herstellerabgaberabatte zu zahlen. Das sollte bei der Preisplanung unbedingt berücksichtigt werden. Jede Änderung des eigenen Preises oder auch die Ersteinführung eines Generikums zum eigenen Originalprodukt bedeutet Auswirkungen auf die eigenen Pflichtrabatte.
Es ist gut, diese Auslöser zu kennen, damit man die Folgen in der eigenen Planung berücksichtigen kann. Andernfalls bleibt weniger vom Herstellerabgabepreis übrig, als Sie dachten und Ihre Planung stimmt nicht mehr.
Beispiele für Service-Tätigkeiten sind:
Berechnung Ihrer Preise in beide Richtungen (ausgehend von Ihrem Abgabepreis zum Apotheken-Verkaufspreis oder auch andersherum, z.B. wenn Sie einen Festbetrag nicht überschreiten wollen)
An den Regelungen zur Preisbildung, also vom HAP über AEP zum AVP, können wir zwar nichts ändern. Aber wir können Sie vorbereiten, damit Sie sicher planen können und wissen, was auf Sie zukommt.
Bei der Registrierung Ihres Produktes kann man manchmal einen Teil der Pflichtrabatte vermeiden.
Wir berechnen Ihnen die geeigneten Preisstufen hierfür.
Haben Sie Interesse und möchten sich gerne beraten oder ein Angebot unterbreiten lassen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!