Manche Arzneimittel werden in Deutschland fast ausschließlich über Rabattverträge verkauft, wie etwa verschreibungspflichtige Generika. Wer keinen Rabattvertrag abschließt, verkauft somit auch sehr wenig. Ausnahmen gibt es dann z.B. nur bei Verordnungen an Privat-Versicherte oder wenn Rabattartikel gerade nicht lieferbar sind. Daher sind Rabattverträge elementar wichtig für Generika-Anbieter und zunehmend auch für Original-Anbieter etwa bei Biosimilars.
Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen damit bei Beschaffungen den Regelungen des EU-Vergaberechts. Zudem regelt ein umfangreiches Gesetzbuch, das Sozialgesetzbuch V, alles, was mit den gesetzlichen Krankenkassen zu tun hat. Die Grundlage für Rabattverträge bilden § 130a Abs. 8 und 8a SGB V.
Diese rechtlichen Hintergründe sind die Ursache, warum die Thematik der Rabattverträge so kompliziert und sehr bürokratisch ist.
Wir helfen Ihnen mit unterschiedlichen Service-Angeboten, wenn Sie keine Erfahrung haben:
Sie können einzelne Teile bei uns in Auftrag geben oder das komplette Paket, ganz wie Sie es benötigen.
Beispiele für Service-Tätigkeiten sind:
Um Sie und uns wettbewerbsrechtlich nicht angreifbar zu machen, ist es uns nicht möglich, für ein und den gleichen Wirkstoff bei exklusiven Ausschreibungen gleichzeitig für mehr als einen Auftraggeber tätig zu werden. Wir bitten Sie um Verständnis, falls wir aus diesem Grund einen Auftrag ablehnen müssen.
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